Vom Bestattungsunternehmen nicht beeinflußbare Kostenfaktoren
Viele von den hier nachfolgend aufgeführten Diensten und Aufgaben können die Bestatter des Suchdienstes für Sie organisieren, vorbereiten und regeln. Als seriöse Fachleute vor Ort können sie Ihnen unter Umständen gerade im Bereich der hohen Friedhofs- und Grabkosten preisgünstigere Alternativen vorschlagen.
1. Gebühren für den Totenschein Bei einem Todesfall muß ein Arzt informiert werden. Dieser stellt den Totenschein aus. Beim Hausarzt oder auch den Ärzten der behandelnden Einrichtung halten sich die Kosten dafür meistens im unteren zweistelligen Bereich. Von etlichen Ärzten - inbesondere gerufenen Notärzten - soll es dafür aber auch schon extrem hohe Rechnungen gegeben haben. Weniger vertrauenswürdige Ärzte konfrontieren die Hinterbliebenen mit der unwahren Aussage, daß sie (die Ärzte) nach dem Ausstellen der Todesbescheinigung ein Bestattungsunternehmen informieren müssten. Diese Aussage ist schlichtweg falsch und soll nur dazu dienen, Provisionen von zweifelhaften Bestattungsfirmen einzustreichen.
2. Kommunale Gebühren Bei diesen unterscheidet man zwischen Bestattungsgebühren und Grabnutzungsgebühren. Sie werden per Satzung von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde festgelegt. Die Preise kirchlicher Einrichtungen orientieren sich üblicherweise an denen der Kommunen. Zu den Bestattungsgebühren rechnet man - Nutzung der TrauerhalleGrabnutzungsgebühren ("Grabkauf") - Nutzungsrecht der Grabstelle für ca. 10-30 JahreDie kommunalen Gebühren sind für Feuerbestattungen in einer Urne niedriger als für Erdbestattungen im Sarg, kleinere Orte sind preiswerter als große, katholische und jüdische Friedhöfe sind teurer als die aller anderen Glaubensrichtungen und Religionen. Ausnahmen bestätigen jeweils die Regel!
3. Gebühren für Grabpflegevertrag Diese bestehen aus den Kosten für den/die Gärtner, die Pflanzen, Wasser, Dünger usw..
4. Steinmetzarbeiten - Grabstein 5. Drucksachen - Karten für private Benachrichtigungen 6. Kosten für Trauerkleidung Das gilt natürlich nur, wenn nicht schon entsprechende Kleidung vorhanden ist.
7. Bewirtungskosten für Trauergäste Die Bewirtung mit Kaffee/Tee/Saft und Kuchen/belegte Brötchen dürfte ausreichend sein, übermäßig Alkohol sollte schon aus Gründen der Pietät vermieden werden.
8. Kosten für weitere Kränze, Blumen und Gestecke Diese Kosten entstehen Ihnen nur, falls noch mehr gewünscht wird, als in unseren Angeboten schon im Preis enthalten.
9. Gebühren für weitere benötigte Sterbeurkunden Bei den Angebotspaketen 1 und 3 ist eine Sterbeurkunde im Preis inbegriffen, bei den gehobenen Angebotspaketen erhalten Sie jeweils 6 Urkunden. Der Bestatter Ihres Vertrauens wird - falls nötig - weitere Sterbeurkunden für Sie gegen Aufpreis besorgen.
Gerade in Städten und Gemeinden unseres Landes, die derzeit noch nicht vom Suchdienst betreut werden können, sollten Sie die unter dem folgenden Link aufgeführten Punkte ganz besonders beachten. Bitte klicken Sie hier.
Jeder Mensch darf sich für eine Beisetzung in Würde entscheiden und den Bestatter des Vertrauens beauftragen.
Mit uns treffen Sie die beste Wahl.
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